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Im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 können folgende Volksbegehren unterschrieben werden:

Als Stimmberechtigte/r können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

Persönliche Unterschrift bei jedem beliebigen Gemeindeamt (unabhängig vom Hauptwohnsitz, mit Lichtbildausweis) oder
• online unter oesterreich.gv.at via einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria)

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können für diese Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Alle Volksbegehren die aktuell unterstützt werden können (Einleitungsverfahren) bzw. zur Eintragung aufliegen (Eintragungsverfahren), finden Sie auf www.oesterreich.gv.at - Suchbegriff Volksbegehren.