Betriebförderungen
Über Ansuchen an den Gemeinderat können Betriebsförderungen gewährt werden.
Familienförderung
Bei der Geburt eines Kindes stellt sich die Marktgemeinde Bad Traunstein mit einem Gutschein anstelle eines Säuglingswäschepaketes in der Höhe von € 100,00 ein.
Förderung Aufschließungsabgabe
Die Marktgemeinde Bad Traunstein gewährt unter gewissen Voraussetzungen (Hauptwohnsitz in Bad Traunstein) einen Zuschuss zur Aufschließungsabgabe.
Förderung Tierzucht
Bei Rindern ist die Förderung durch die Gemeinde mit einem Drittel der Besamungskosten verpflichtend gemäß NÖ Tierzuchtgesetz.
Die Gemeinde ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Förderbeträge pro Landwirt an die Landesregierung zu melden. Die Gesamtsumme der einem Beihilfenwerber gewährten agrarischen De-minimis-Beihilfen darf den Betrag von € 15.000,-- innerhalb von drei Jahren pro Betrieb nicht übersteigen. Dazu zählen auch die Kalbinnenankaufsförderungen, die über die LK abgewickelt werden. Diese Regelung gilt für Förderungsauszahlungen seit dem 1.7.2014.
Rinder
künstl. Berfruchtung | € 11,20 | gemäß Tierzuchtgesetz |
Eigenbestandsbesamung künstl. | € 5,20 | gemäß Tierzuchtgesetz |
Eigenbestandsbesamung Stier | € 5,20 | (1,5 x pro Kuh lt. Tierliste), gemäß TZG |
Schweine
künstl. Befruchtung | € 4,00 | lt. Tierliste, freiwillige Unterstützung der Gemeinde |
Eigenstandsbesamung | € 4,00 | (2x pro Zuchtsau lt. Tierliste), freiw. Unterst. |
Förderung Ankauf Eber | € 150,00 | alle zwei Jahre, freiw. Unterst. der Gemeinde |
Schafe und Zeigen | ||
Befruchtung Schaf/Ziege | € 1,20 | lt. Tierliste, freiwillige Unterstützung der Gemeinde |
Weitere Förderungen und Informationen
Weitere Informationen über Förderungen