Nachdem das aktuelle Ausbruchsgeschehen bereits unmittelbar an der österreichischen Staatsgrenze stattfindet, ergeht der dringende Appell an tierhaltende Betriebe in Österreich, höchstes Augenmerk auf betriebliche Biosicherheitsmaßnahmen und höchste Hygienestandards zu legen - insbesondere bei Stalleingängen, Tierzukäufen und -transporten.
Einschleppung verhindern - Hygiene oberstes Gebot
In Ungarn und der Slowakei wurden auf mehreren Betrieben Fälle der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Nutztieren bestätigt, mittlerweile auch direkt an der Grenze zu Österreich. Mehrere tausend Rinder auf den Ausbruchsbetrieben mussten gekeult werden, aber auch Schweine, Schafe und Ziegen und andere Klauentiere können von der Seuche betroffen sein. Derzeit besteht kein Hinweis darauf, dass die Seuche nach Österreich eingeschleppt wurde. Das Risiko einer Einschleppung nach Österreich ist allerdings als hoch zu bewerten. Eine Einschleppung nach Österreich würde massive wirtschaftliche Schäden für die heimische Landwirtschaft verursachen und muss daher unbedingt verhindert werden.
Bis auf weiteres ist die Einfuhr aus Ungarn und der Slowakei untersagt von:
- lebenden Tieren empfänglicher Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Lamas, Alpakas, Rehe, Hirsche, Wildschweine,..)
- frischem Fleisch von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren,
- Rohmilch und Kolostrum empfänglicher Tiere,
- Schlachtnebenerzeugnissen von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren,
- Gülle und Mist von empfänglichen Tieren,
- Jagdtrophäen,
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtem Wild empfänglicher Arten
Wichtig: Die Maul- und Klauenseuche stellt keine Gefahr für den Menschen dar.
Übertragung
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Paarhufer betrifft, darunter Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Büffel. Der Erreger verbreitet sich durch direkten Tierkontakt sowie kontaminierte Produkte, Ausscheidungen und Gegenstände. Über den Wind kann das Virus mehrere Kilometer weit verbreitet werden. Das Virus überlebt bis zu 15 Wochen in Futter und Abwasser, mehrere Jahre in Tiefkühlfleisch.
Die Inkubationszeit beträgt zwei bis sieben Tage. Meist ist die ganze Herde betroffen - das Virus ist extrem ansteckend. Bei verdächtigen Symptomen ist unbedingt der Tierarzt beizuziehen, der eine entsprechende Probenziehung durchführt. Für die Tierhalter:innen fallen für die Laboruntersuchung keine Kosten an. Um die Seuche eindämmen zu können, ist es äußerst wichtig, die Krankheit am Betrieb so früh wie möglich zu erkennen und eine Weiterverbreitung zu unterbinden.
Bekämpfung
Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung konzentriert sich auf die Erkennung, Isolierung und Ausmerzung der betroffenen Tiere sowie auf die Kontrolle des Tierverkehrs, um die Erregerverbreitung zu verhindern. Jeder Verdacht ist der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt zu melden. Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht erlaubt. Alle empfänglichen Tiere auf betroffenen Betrieben müssen gekeult werden und umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. In Österreich ist die Maul- und Klauenseuche zuletzt 1981 aufgetreten.
Behördliche Maßnahmen bei Ausbruch in einem Betrieb
- Sperre des betroffenen Betriebes
- Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
- Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
- Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius drei Kilometer um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius zehn Kilometer um den Seuchenbetrieb)
- Handelsrestriktionen
Schutz- und Überwachungszonen
Im Fall eines positiven Nachweises von Maul- und Klauenseuche in einem Betrieb in Österreich sind Schutz- und Überwachungszonen einzurichten, die mindestens 21 bzw. 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht bleiben. In diesen Zonen sind alle Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlich zu kontrollieren und es gelten strenge Einschränkungen beim Handel mit lebenden Tieren und tierischen Produkten.
Weiterführende Infos unter: Maul- und Klauenseuche (MKS) - KVG