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Seit gut 2 Jahren beschäftigen wir uns mit der zukünftigen Entwicklung, dem Einschätzen von verschiedenen sinnvollen Handlungsspielräumen für das Leben und Arbeiten der nächsten Generation und den dafür erforderlichen Maßnahmen im Gemeindegebiet. Das Planungsdokument „Örtliches Entwicklungskonzept“ für unsere Gemeinde ist fertiggestellt.

Die Festlegungen im Örtlichen Entwicklungskonzept fußen auf den Ergebnissen der Grundlagenforschung/-analyse aus externer Planersicht und aus dem örtlichen Expertenwissen der Gemeindeverantwortlichen. Für das gesamte Gemeindegebiet liegen entsprechende Plan- und Berichtsdokumente vor, aus denen die strukturellen Entwicklungsrichtungen ersichtlich sind. Hiermit werden eine vorausschauende Auseinandersetzung und Planung der weiteren Entwicklung der Gemeinde sichergestellt.

Im nunmehrigen Verfahrensschritt wird das formelle Verfahren im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetzes durchgeführt.

Kundmachung:
Örtliches Raumordnungsprogramm 1997
14. Änderung-ÖEK 2025

Der Gemeinderat beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm – Örtliches Entwicklungskonzept - in der gesamten Gemeinde abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 31. März 2025 bis 12. Mai 2025
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Die Unterlagen stehen hier (Unterlagen Entwicklungskonzept) und auf der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister

Ein Bild, das Handschrift, Entwurf, Kalligrafie enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Roland Zimmer